Die DRG-Research-Group führt gemeinsam mit oder im Auftrag von Partnern im Gesundheitswesen Forschungsprojekte zu Fragen des Gesundheitssystems durch. Ein Schwerpunkt stellte in den vergangenen Jahren die Durchführung von DRG-Evaluationsprojekten dar, bei denen gemeinsam mit medizinisch wissenschaftlichen Fachgesellschaften Schwachstellen im G-DRG-System erkannt und Vorschläge für die Anpassung des System entwickelt wurden.

Die Struktur und Ausgestaltung eines DRG-Systems ist neben Unterschieden in Morbidität und medizinischem Standard insbesondere abhängig von dem geplanten Einsatz und der Struktur des Gesundheitswesens. Der Gesetzgeber hat in § 17b KHG die Selbstverwaltungspartner mit der Einführung eines durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems beauftragt.

Die G-DRG-Fallpauschalen sollen im Rahmen eines Preissystems von einer Vielzahl Krankenhäuser unterschiedlicher Trägerschaft und einer nicht minder heterogenen Kostenträgerlandschaft zur Abrechnung stationärer Krankenhausleistungen genutzt werden. Ausnahmen im Sinne von alternativen oder additiven Vergütungselementen sind eng begrenzt worden. Es war offensichtlich, dass das als Vorlage dienende australische AR-DRG-System, das als Budgetinstrument in einem steuerfinanzierten Gesundheitswesen dient, den Anforderungen an die Verteilungsgerechtigkeit für den geplanten Einsatz in Deutschland nicht genügen können würde. Deshalb wurde das G-DRG-System als „lernendes System“ konzipiert, dessen Algorithmus und Bewertungsrelationen jährlich auf Basis von Leistungs- und Kostendaten überarbeit  und neu kalkuliert werden.

Um qualifizierte Aussagen zu Abbildungsproblemen treffen zu können, ist eine Bestandsaufnahme, wie sich die im  jeweiligen Fachgebiet behandelten Fälle im deutschen G-DRG-System abbilden und inwieweit die in Deutschland üblichen Behandlungsabläufe im G-DRG-System hinreichend abgebildet sind, erforderlich. Die Überprüfung der medizinischen und ökonomischen Homogenität innerhalb der DRG-Fallgruppen ist dabei das wesentliche Kriterium. Nur auf der Grundlage von Daten kann der Nachweis vermuteter Defizite der Abbildung von Behandlungsleistungen im DRG-System erfolgen und der Politik sowie der Selbstverwaltung aufgezeigt werden. Bilden DRGs die Behandlungen an deutschen Krankenhäusern und ihren Fachabteilungen nicht korrekt ab, so kann es bei einer Nutzung der DRGs als direkt budgetwirksames Abrechnungsinstrument zu erheblichen Fehlfinanzierungen dieser Einrichtungen kommen.

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